Pfarrgemeinderat

Definition

Der Pfarrgemeinderat (kurz PGR) ist jenes Gremium, das jeweils 5 Jahre lang für die Geschicke der Pfarre Sorge trägt.

Zusammenstellung des Pfarrgemeinderats

Der PGR besteht aus den vom Kirchenvolk gewählten Mitgliedern (ehrenamtlichen Mitarbeitern), Mitgliedern, die aufgrund ihrer Funktion ernannt werden (z.B. Vertreter/in der Reilgionslehrer/innen, der Ordensleute im Pfarrgebiet,…), den hauptamtlichen Mitarbeitern (Pastoralassistent, Kaplan) und dem Pfarrer, der den Vorsitz inne hat.
Am 19. März 2017 wurde ein neuer PGR gewählt.

Aufgaben

Der neue Pfarrgemeinderat ist u.a. zuständig für die Entwicklung und Erstellung eines Pastoralkonzepts. Das betrifft die Verkündigung, die Feier der Liturgie und der Sakramente und die karitativen Aktivitäten. Seine Aufgabe wird auch die Gewinnung, Begleitung und Anerkennung des ehrenamtlichen Engagements sein. Weiters soll die Ökumene und der interreligiöse Dialog gefördert werden.
Der neue Pfarrgemeinderat ist also Pastoralrat und dient dem Aufbau einer lebendigen Pfarre und der Verwirklichung des Heils- und des Weltauftrags der Kirche.
Damit sich der PGR ganz den pastoralen Aufgaben widmen kann, wird
für alle finanziellen Angelegenheiten (auch Bauwesen) ein eigener Vermögensverwaltungsrat
bestellt, der an das Pastoralkonzept des PGR gebunden ist und auch über seine Tätigkeiten den PGR regelmäßig zu informieren hat.

Mitglieder:

Heinrich Doblhoff-Dier

Von Magdaléna Tschmuck

Heinrich Doblhoff-Dier Ich heiße Heinrich Doblhoff-Dier, wurde 1956 in Wien geboren, habe in Baden bei Wien die Volks- und Mittelschule besucht…